Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die eigene Altersvorsorge erst nach den finanziellen Verpflichtungen aus elterlicher Pflege kommt, also im Bedarfsfall aufzulösen ist. Da ist eine durchdachte Planung extrem wichtig, denn damit kann man sowohl seinen Eltern als auch sich selbst etwas Gutes tun!

http://www.versicherungsbote.de/id/4823268/BGH-Elternunterhalt-Pflegefall-Schonvermoegen-Altersvorsorge/

 

 

 

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