Altersvorsorge
Entspannt in den Ruhestand
Bei der Ruhestandsplanung erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine Vermögensbilanz zum Ist-Zeitpunkt und projizieren die Entwicklung bestehender Vorsorgeverträge und Kapitalanlagen zu Ihrem gewünschten Renteneintritt. Wir weisen Sie anschließend auf vorhandene Versorgungslücken hin und besprechen mit Ihnen die Möglichkeit der Vorsorge. Dabei funktioniert die Planung des Ruhestandes wie die Planung einer Reise. Zunächst hinterfragen wir Ihr Ziel, dann unterhalten wir uns über Ihr Startvermögen, Ihr monatliches Budget, den Faktor Zeit und die erwartete Entwicklung Ihrer Vermögenswerte.
Gesetzliche Rente
Heute ist die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie kennt verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Altersgrenzen und Zugangsbedingungen. Die Altersgrenzen der meisten Altersrenten sind fließend. Wer früher in Rente gehen will, muss aber mit Abschlägen rechnen. Es empfiehlt sich regelmäßig, seinen persönlichen Rentenbescheid zu überprüfen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Rürup Rente
Die Basisrente (auch als Rürup‐Rente bekannt) gehört wie die gesetzliche Rentenversicherung zur ersten Säule der Altersvorsorge. Die Aufwendungen für eine Basisrente können im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuermindernd angesetzt werden. Die Beitragshöhe kann der Sparer selbst bestimmen und in der Regel flexibel senken oder aufstocken. Sie soll inbsesondere jenen Bürgern eine Basisversorgung bieten, die keine Riester-Rente abschließen dürfen, zum Beispiel viele Selbständige und Freiberufler.
Wir funktioniert die Rurup-Rente?
Mit Rürup-Sparen werden Beiträge bis zu 23.724 Euro pro Jahr gefördert anlegen. Anders als bei der Riester Rente gibt es hier keine Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Einzahlungen sind dabei zu einem großen Teil steuerfrei, unterliegen jedoch bei der anschließenden Verrentung des Kapitals der Steuer. Während der Ansparphase ist die Rürup Rente sehr flexibel. Es gibt keine Mindestbeiträge. Das Kapital der Rürup Rente wird nur als lebenslange Rente ausbezahlt und ist nicht vererbbar.
Riester Rente
Über 16 Millionen Riester Verträge wurden in Deutschland bereits abgeschlossen. Die Riester-Rente ist eine freiwillige und private Zusatzversorgung, die der Staat mit Zulagen für Sparer und deren Kinder sowie Steuererleichterungen unterstützt. Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann zusätzlich privat mit der Riester-Rente vorsorgen. Dazu gehören zum Beispiel Auszubildende, Arbeitnehmer und Beamte. Jederzeit kann ein Riester-Sparer seine Beiträge verändern – oder sie sogar ganz aussetzen. Auch eine wohnwirtschaftliche Verwendung ist unter bestimmten Umständen möglich. Gedacht ist die Riester-Rente in erster Linie als Zusatzbaustein zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Riester-Sparer können selbst entscheiden, wie hoch deren Beiträge für den Riester-Vertrag sein sollen. Es muss jedoch ein Mindesteigenanteil von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens geleistet werden, damit die Riesterzulagen voll gezahlt werden. Bei einer kleineren Einzahlung werden die Zulagen anteilig gekürzt. Es muss aber mindestens jährlich ein Sockelbetrag von 60 Euro in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Ein Riestervertrag kann entweder auf einer Rentenversicherung basieren oder als fondsgebundener Vertrag abgeschlossen werden.
Betriebliche Altersvorsorge
Zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung stehen verschiedene Wege zur Verfügung. Man unterscheidet zwischen Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Den Durchführungsweg bestimmt der Arbeitgeber. Anspruch des Arbeitnehmers besteht jedoch mindestens auf Entgeltumwandlung durch eine Direktversicherung. Über Umsetzungsmöglichkeiten beraten wir Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gerne. Insbesondere für Geschäftsführer einer GmbH ergeben sich hier große Vorteile!
Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und sozialabgabenfrei in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen und sind damit im Rahmen von Höchstgrenzen steuerfrei. Viele Arbeitgeber beteiligen sich darüber hinaus an den Beiträgen, zum Beispiel über vermögenswirksame Leistungen. Welcher Durchführungsweg innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmen und Mitarbeiter geeignet ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.
Private Rentenversicherung
Mit einer privaten Rentenversicherung kann man selbständig fürs Alter vorsorgen. Dies geschieht durch Abschluss einer Sofortrente gegen Einmalbeitrag oder durch den langfristigen Vermögensaufbau über ratierliche Einzahlung. Der Kunde erhält anschließend eine lebenslange Rente, die sich aus seinen eingezahlten Beiträgen, einem garantierten Zinssatz und erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt. Die private Rentenversicherungen lassen sich durch Zusatzversicherungen ergänzen. Im Gegensatz zur Lebensversicherung beinhaltet diese Form der Altersvorsorge keinen Todesfallschutz.
Kapitallebensversicherung
Millionen Deutsche haben historisch mit einer Lebensversicherung vorgesorgt. Im Zuge immer weiter fallender Zinsen verändert sich das Produktspektrum und die Ausgestaltung der klassischen Kapitallebensversicherung deutlich. Herkömmliche Produkte mit minimalen Garantiezinsen entsprechen häufig nicht mehr den Anforderungen der Verbraucher. Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus Sparvertrag für den Versicherten und Todesfallschutz für die Hinterbliebenen: Erlebt der Versicherte das Ende der Laufzeit, bekommt er das Geld ausbezahlt.
Altersvorsorge mit Investmentfonds
Der Fonds-Sparplan ist für viele Anleger der bequemste und flexibelste Weg, um Vermögen aufzubauen.
Der Sparplan vereint viele Vorteile:
- flexible Sparraten ab 25 Euro
- keine feste Laufzeit Anpassung der Sparrate jederzeit möglich
- Durchschnittskosteneffekt beim Fondserwerb
- jederzeitige Verfügungsmöglichkeit zum Tagespreis
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